Statusabfrage per Mausklick: Der Quickcheck zum BEM
Mit dem Quickcheck zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können Unternehmen schnell und unkompliziert den eigenen Status überprüfen: Was läuft gut, was könnte besser laufen und was muss erst zum Laufen gebracht werden?
Gesundheit ist ein hohes Gut – sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch für ihre Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Denn wer krank ist, benötigt Zeit, um gesund zu werden – und sollte währenddessen nicht arbeiten. In Zeiten des Fachkräftemangels fällt es vielen Unternehmen jedoch zunehmend schwerer, krankheitsbedingte Personalausfälle zu kompensieren – besonders dann, wenn diese über einen längeren Zeitraum hinweg anhalten. Die ias-Gruppe unterstützt Unternehmen mit analogen sowie digitalen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten bei der Durchführung und Optimierung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und bietet ihnen mit dem eigens entwickelten Quickcheck die Möglichkeit, schnell und unkompliziert den eigenen Status zu überprüfen: Wie funktioniert eigentlich das hausinterne BEM – was läuft gut, was könnte besser laufen und was muss erst zum Laufen gebracht werden?
Das BEM kann man als gesetzlichen Auftrag des Arbeitgebers und der Arbeitgeberin definieren. Es handelt sich dabei also um ein Muss für jeden Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin in Deutschland und ist auch im Kontext des Fachkräftemangels ein Must-have, um Fachkräfte gesund und leistungsfähig zu halten.
BEM – wichtiges Management-Tool für Unternehmen
Als gesetzliche Grundlage hat das BEM mittlerweile bereits 20 Jahre Bestand. „Es müsste also eigentlich jedes Unternehmen von seiner Pflicht wissen – dem ist so aber nicht“, sagt Frank Koller. Außerdem hätten viele kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund ihres Personalschlüssels nicht unbedingt die Möglichkeit, das BEM so anzuwenden, wie es nach §167 Abs.2 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) sinnvoll wäre. „Dabei gibt es keine allgemeingültige Norm, wie das BEM abzulaufen hat. Es kann intern, extern, aber auch hybrid durchgeführt werden“, erläutert der Experte.
Tatsächlich allgemeingültig ist hingegen, dass das BEM all jenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen angeboten werden muss, die in einem Zeitraum von 365 Tagen sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausfallen. Die sogenannten BEM-Berechtigten können dann individuell entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.
Die Vorteile, die es sowohl Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen als auch Unternehmen bietet, stellen allerdings durchaus überzeugende Argumente dar. So kann es Unternehmen mithilfe eines gut konzipierten BEMs gelingen, eine gewisse Vertrauenskultur zu etablieren und ihre Mitarbeitenden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit gesund und belastbar zu halten. Führungskräfte lernen durch Schulungen, ihre Rolle im Kontext des BEM besser einzuordnen und sich rollenkonform zu verhalten. Mitarbeitende selbst erhalten die Möglichkeit, ihre eigene Gesundheit zu priorisieren und einen Tätigkeitsbereich zu finden, der ihren persönlichen Voraussetzungen entspricht. Der mögliche Mehrwert für alle Beteiligten? Eine verringerte Fehltage-Quote, ein besseres Arbeitsklima und individuelle und somit optimale Arbeitsplatzbedingungen.
Schnell und einfach: Der Quickcheck BEM
Wenn die Vorteile des BEM nun also überwiegen und es sich dabei um eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen handelt, wieso findet es dann noch immer nicht in allen Unternehmen Anwendung? Eine eindeutige Antwort darauf lässt sich nur schwer finden. Um den Einstieg in die Thematik allerdings möglichst niedrigschwellig zu halten und Unternehmen eine erste Übersicht zu verschaffen, hat die ias-Gruppe den Quickcheck BEM entwickelt. Er richtet sich an jegliche betriebliche Akteure und Akteurinnen, die sich mit dem BEM beschäftigen, i.d.R. Personaler:innen, Unternehmensleitungen selbst oder Betriebs- und Personalräte.
Ziel ist es, den Status quo des jeweiligen Unternehmens binnen 10 Fragen zu ermitteln: Wie wird das BEM bereits umgesetzt? Welche Strukturen und Kompetenzen sind vorhanden? Der Ergebnisbericht mit verschiedenen Handlungsempfehlungen dient dem Unternehmen schließlich als Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung, für die die ias-Expert:innen, auf Wunsch, beratend zur Seite stehen.
Ist Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement optimal aufgestellt?
Von der Theorie in die Praxis
„Möchten Unternehmen im Bereich BEM mit uns zusammenarbeiten, gehen wir sehr individuell vor und orientieren uns an den jeweils bestehenden Gegebenheiten. Vom ersten Beratungsgespräch über das Einladungsmanagement bis hin zur Begleitung einer Betriebsvereinbarung zum BEM oder Schulungen ist vieles möglich. Das oberste Gebot lautet aber immer: Aufklärung und Sensibilisierung. Wir haben dabei als Externe im BEM häufig einen Vertrauensvorschuss, sodass auch die BEM-Berechtigten, die es bisher vielleicht abgelehnt haben, weil sie Repressionen befürchten, das BEM annehmen“, fasst Frank Koller zusammen. Dieses geschieht stetig mit Blick auf den aktuellen Zeitgeist und richtet sich auch an all jene Unternehmen, die verstärkt auf flexible Arbeitsformen und digitale Strukturen setzen. „Auch wenn es manchmal bequemer ist, ist das mobile Arbeiten nicht für alle Unternehmen immer die optimale Lösung“, erklärt der Experte, „weil es vielleicht auch Menschen gibt, die dann im Homeoffice mit Fieber arbeiten. Das bereinigt natürlich die Fehlzeitenstatistiken. Aber oftmals kommen dann Fehlzeiten dazu, die aufgrund von zu hoher psychischer Belastung oder Erschöpfung entstehen. Und so etwas mündet schlussendlich auch wieder im BEM.“ Und so ist das BEM nicht nur ein wichtiges Management-Tool für Unternehmen, sondern in gewisser Weise immer auch eine Möglichkeit der (Verhältnis-)Prävention: Welche Verhältnisse und Strukturen sollte ein Unternehmen etablieren und aufrechterhalten, damit Mitarbeitende gesund bleiben? Die Antwort darauf ist individuell – in Bezug auf Stabilität und Wachstum aber doch auch essentiell.
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