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Sicherheit

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Sicherheitstechnische Beratungen

Sie suchen Beratung für Sicherheitstechnik? Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie fachkundig als externe Berater:innen, um Arbeitsschutzvorschriften im Unternehmen effizient umzusetzen.

Kontakt

Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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ias Aktiengesellschaft:

+49 800 3774444

ias health & safety GmbH:

+49 800 3691007

Unsere Leistungen

  • Beratungen zu Themen der Arbeitssicherheit außerhalb des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV V2 Vorschrift
  • Unterstützung der internen Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Themen, auch als temporäre Unterstützung
  • Beratung bei betrieblichen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation wie Neubau, Umbau, Einführung von neuen Geräten, Maschinen und Stoffen
  • Beratung zur Auswahl, Substitution, Verwendung, Umgang, Lagerung von gefährlichen Stoffen nach Gefahrstoffverordnungen
  • Erstellen eines Gefahrstoffkatasters
  • Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Prüfen der Substitution
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisung der Beschäftigten

Arbeitsmittel Beratung / Maschinensicherheit

Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte eine verbindliche Aussage des Herstellers. Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer erklärt damit, dass sein Produkt  die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden EU-Vorschriften z. B. für Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder Medizinprodukte, einhält. Das CE-Zeichen stellt jedoch kein Prüfsiegel dar. Die Maschinenrichtlinie, das Produktsicherheitsgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung sind im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung die relevanten Vorschriften im Bereich der Maschinensicherheit.

Auch alte sowie gebrauchte Maschinen, die nicht unter den Regelungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen heutzutage bestimmte Mindestanforderungen, z.B. nach Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.

Unsere Expert:innen bieten im Bereich Maschinensicherheit / sichere Arbeitsmittel folgende Leistungen:

  • Überprüfen der Anforderungen an zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) auf Einhaltung der Anforderungen der BetrSichV.
  • Bewertung des sicherheitstechnischen Zustands von alten oder gebrauchten Maschinen in Einklang mit der Betriebssicherheitsverordnung
  • Beratung zur Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Arbeitsmittel für den Eigengebrauch und Unterstützung bei der Erstellung
    • von Risikobeurteilungen i.V. mit DIN EN ISO 12100
    • der Betriebsanleitung nach Anh. I der Maschinenrichtlinie
    • der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung

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