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Arbeitsschutz

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Kompetenzerhalt, Kostenersparnis und Bindung der Mitarbeitenden – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement bietet für Unternehmen und Mitarbeitende und Führungskräfte viele Vorteile.

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Fallen Mitarbeitende krankheitsbedingt längerfristig aus, stellt das sowohl den Arbeitgeber als auch das Team vor Herausforderungen. Abhängig vom Arbeits- und Verantwortungsbereich der Betroffenen müssen Aufgaben neu verteilt, Vertretungskräfte eingearbeitet und vielleicht sogar Projekte verschoben werden. Fachwissen des Mitarbeitenden fehlt und kann in der Abwesenheit nicht immer zu 100 % durch Kolleg:innen aufgefangen werden.

Beläuft sich die Arbeitsunfähigkeit auf mehr als sechs Wochen – am Stück oder innerhalb von 365 Tagen –, ist der Arbeitgeber zudem per Gesetz (§ 167 (2) SGB IX) verpflichtet, erkrankten Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten. Ziel ist es, den BEM-Berechtigten in kleinen und individuell abgestimmten Schritten bei seiner Rückkehr in den Job zu unterstützen. 

BEM-Beratung der Mitarbeitenden durch Fachexpert:innen der ias-Gruppe

Unsere Expert:innen steuern den BEM-Prozess, schlagen geeignete Schritte vor und unterstützen die Berechtigten bei der Umsetzung. Der Erfolg der Maßnahmen hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Berechtigten ab. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, ein BEM-Verfahren zu gestalten, das Mitarbeitenden neben professioneller Beratung auch Diskretion bietet und sie zur Teilnahme ermutigt.

Zentrale Rolle der Betriebsärzt:innen

Arbeitsmediziner:innen übernehmen im BEM gesetzlich verankerte Aufgaben, wie:

  • Beurteilung der gesundheitlichen Situation der Mitarbeitenden sowie Empfehlung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Beratung von Arbeitnehmenden und auch Arbeitgebenden in arbeitsmedizinischen Fragen sowie zu möglichen Anpassungen am Arbeitsplatz
  • Mitwirkung im Integrationsteam und Beratung verschiedener Akteure, wie z.B. Führungskräfte, Personalabteilung, Betriebsrat 
  • Maßnahmenplanung mit den Beteiligten für eine schrittweise Wiedereingliederung des Mitarbeitenden in den Arbeitsprozess
  • Begleitung der Wiedereingliederung bzw. des BEM-Prozesses sowie bedarfsweise Anpassung von Maßnahmen für eine nachhaltige Wiedereingliederung
Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement, BEM, imh, ias mental health AdobeStock/insta_photos

Die BEM-Beraterinnen und -Berater der ias-Gruppe unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Vorhaben und begleiten Ihren BEM-Prozess durch neutrale, externe Expert:innen. Unsere Fachexpert:innen sind zusätzlich zu ihrem Hochschulabschluss im Bereich BEM zertifiziert und befinden sich kontinuierlich im fachlichen Austausch. Unsere BEM-Berater:innen begleiten Sie bei der Implementierung Ihres BEM-Prozesses und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden als Fallmanager gerne zur Verfügung.

Unser Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ISO 9001:2015 zertifiziert. 

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Betriebliches Eingliederungsmangement (BEM)

Maßnahmen so individuell wie Ihre Mitarbeitenden

Die Gründe für Arbeitsunfähigkeit sind vielfältig und individuell. Deshalb sind auch die Maßnahmen, die die Mitarbeitenden bei der Rückkehr in den Job unterstützen sollen, passgenau auf die individuelle Situation und die Bedarfe der Betroffenen abgestimmt.

Wir begleiten und beraten Unternehmen rund um den Prozess des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mit medizinischer, psychologischer oder psychosozialer Fachkompetenz. Dabei unterstützen wir bei der Einführung von BEM, der Ausarbeitung von BEM-Betriebsvereinbarungen und nehmen an BEM-Gesprächen teil. Unsere BEM-Berater:innen empfehlen passgenaue Maßnahmen und begleiten die BEM-Berechtigten durch den Prozess der Wiedereingliederung.

Sie haben die Wahl

Mit unseren BEM-Leistungspaketen können Sie entscheiden, wie viel Unterstützung im BEM-Prozess Sie von unseren Expert:innen bekommen. Sie haben die Möglichkeit, den kompletten BEM-Prozess von der Ausarbeitung der Betriebsvereinbarungen über das Einladungsmanagement und die Durchführung der Fallbesprechungen bis hin zur Umsetzung passgenauer Maßnahmen in unsere Hände zu geben. Alternativ können die initialen Schritte auch durch BEM-Verantwortliche aus Ihren eigenen Reihen abgedeckt werden und wir konzentrieren uns auf die BEM-Begleitung.

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