50 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – und wie die ias-Gruppe es zeitgemäß anwendet
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (kurz ASiG) feiert sein 50-jähriges Jubiläum. Verabschiedet am 12. Dezember 1973 und zuletzt geändert am 31. Oktober 2006, steht das ASiG vor allem für eines: Beständigkeit.
Bericht
Das Gesetz besteht seit 1973 in seinen festen Fugen und ist meiner Ansicht nach klar und gut verständlich formuliert – auch heute noch.
„Das Arbeitssicherheitsgesetz spricht als Normadressat den Unternehmer und die Unternehmerin an und verpflichtet zur Erfüllung der ihm und ihr obliegenden Pflichten im Arbeitsschutz. Der Arbeitsschutz setzt sich zusammen aus der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit, vertreten durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft genannt)“, erklärt Alexander Bruland das ASiG. Im Detail regelt das Gesetz somit die Aufgaben des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin (§ 3 ASiG) und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG), die unter anderem dafür zuständig sind, „[…]die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit […]Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen […] und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen“.[1] Was sich nach viel Theorie anhört, wird in der Praxis anschaulicher.
Arbeitssicherheit bringt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen viele Vorteile mit sich, die eben nicht nur bei der Arbeit spürbar sind, sondern die auch sehr weit in den privaten Bereich hineinragen.
Die von der ias-Gruppe unter anderem abgedeckten Bereiche der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit sind deshalb darauf ausgelegt, den betrieblichen Arbeitsschutz so ganzheitlich zu gestalten, dass dieser sich auf das Individuum so auswirkt und es so weitreichend verändert sowie motiviert, dass sich durch ein gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb auch im privaten Bereich ein gesundheitlicher Nutzen erkennbar macht. „Dabei geht es beispielsweise um Ernährung oder Bewegung. Ich rate sehr oft: Wer eine sitzintensive oder eine bewegungsarme Tätigkeit ausübt wie zum Beispiel Laborarbeiten, Löten oder die klassische Bildschirmarbeit, der darf sich gerne im privaten Bereich ein Hobby aneignen, welches ganz bewusst Bewegung generiert“, sagt Alexander Bruland. Auf einer seiner Präsentationsfolien sind aus diesem Grund die Kontaktdaten des örtlichen Tierheims abgebildet. „Ich empfehle gerne, dort einfach mal vorbeizugehen und ein paar Runden mit einem Tier zu drehen – das tut auch schon gut“, bekräftigt der Sicherheitsingenieur.
Empfehlungen wie diese sind Teil des von der ias-Gruppe entwickelten und angewandten Ansatzes Prävention 4.0.„Prävention 4.0 ist nicht nur personalisiert, sondern auch lebensphasenspezifisch. Wir wissen, dass Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen unterschiedlich auf Prävention anspringen“, bestätigt Dr. med. Luise Wendt. Gründet ein Paar beispielsweise eine Familie und sei folglich nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich, so würden Präventionsmaßnahmen meist sehr viel besser angenommen. „Aber auch die genderspezifische Prävention spielt für uns eine wichtige Rolle. Wir sehen das unter anderem am Beispiel Herzinfarkt. Die allgemeine Wahrnehmung ist, dass Männer sehr viel häufiger davon betroffen sind als Frauen. Dabei ist das Risiko für Frauen eigentlich nicht geringer, sondern tritt nur ungefähr zehn Jahre später auf - und wenn es auftritt, ist es höher als bei Männern. Fakt ist aber, dass es sehr unterschiedlich und deshalb extrem wichtig ist, die Geschlechter auch in der Prävention zu betrachten“, ergänzt die Arbeitsmedizinerin.
Der Ansatz der ias-Gruppe zielt insbesondere darauf ab, der „Arbeitswelt 4.0“ gerecht zu werden. „Aus meiner Sicht funktioniert Arbeitsschutz nur dann, wenn ich mich mit den verschiedensten Herausforderungen unserer Zeit wie der Arbeitsverdichtung, der Digitalisierung, der Alterung der Belegschaft und zunehmendem psychischen Druck auseinandersetze und erkenne: Die Herausforderungen sind in den Betrieben unterschiedlich ausgeprägt. Ich muss also in den Betrieb hineingehen und individuell agieren“, erläutert Dr. med. Luise Wendt. Erkenntnisse, die einen zeitgemäßen und zum Teil auch innovativen Umgang mit Arbeitsschutz sowie Arbeitssicherheit erfordern – und bei der ias-Gruppe doch stets auf den Gesetzesgrundlagen basieren, die vor mittlerweile 50 Jahren mit dem Arbeitssicherheitsgesetz verabschiedet wurden.
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