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Richtig eingeschätzt

Wer Fahrgäste befördern möchte, durchläuft zunächst die verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung

Eignungsuntersuchung

Verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung

Lokführer, Busfahrer und Taxifahrer haben eines gemeinsam – sie tragen nicht nur für ihre eigene Gesundheit Verantwortung, sondern auch für die ihrer Fahrgäste und Kollegen. Bevor zum Beispiel ein Triebfahrzeugführer auf den Führerstand gelassen wird, muss er seine Eignung für den Beruf nachweisen. Auch bei psychologischen relevanten Vorfällen, wie dem Überfahren eines Signals, oder anderer betrieblicher Fehlhandlungen sowie bei Gesundheitsfragestellungen mit Bezug zur Psychologie, bspw. bei Medikamentenwirkung auf die Fahrtauglichkeit, ist eine psychologische Untersuchung gefordert.

Die Arbeitgeber sind per Gesetz und über Richtlinien dazu verpflichtet, ihre Angestellten untersuchen zu lassen. Für die Eisenbahn regeln dies die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie die Vorgaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). „Keine Eignungsuntersuchung ohne Anlass“, fasst es Julia Wagner, Fachreferentin Verkehrspsychologie der ias-Gruppe, zusammen. Und die ias-Gruppe ist die größte vom Eisenbahnbundesamt akkreditierte Untersuchungsstelle.

Tests am Computer

Die Eignungsdiagnostik hat eine lange Tradition. Bereits 1916 wurde das erste Prüflabor für Psychotechnische Untersuchungen in Leipzig gegründet. Psychologen und Ingenieure entwickelten gemeinsam die Tests. Jahrzehntelang erfolgten sie mit eigens gebauten mechanischen Geräten, die die Tätigkeiten von Lokführern und anderen Eisenbahnern simulierten. Seit den 2000er-Jahren greift man auf computergestützte Tests zurück.

    Eine Vorbereitung auf die Psychologische Eignungsuntersuchung ist nicht notwendig. Es reicht völlig aus, wenn die Teilnehmenden ausgeruht und pünktlich zur Untersuchung erscheinen und den dortigen Instruktionen aufmerksam folgen. Alles wird noch einmal ausführlich erklärt.

    Julia Wagner

    Fachreferentin Verkehrspsychologie der ias-Gruppe

    Für diese gelten bundesweit bei der ias einheitliche Standards. „Bei Bewerbern beispielsweise um eine Stelle als Fahrdienstleiter, Mitarbeiter im Rangierpersonal oder Aufsichtspersonal führen wir in der Regel Gruppenuntersuchungen durch. Bei Mitarbeitern, die aus einem anderen Anlass zu uns kommen, ist es eine individuelle Testung“, so Julia Wagner. Zudem gibt es je nach Berufsbild unterschiedliche Schwerpunkte und Umfänge bei der Untersuchung.

    Computerkenntnisse müssen die Bewerber aber nicht mitbringen. Die Aufgaben sind so aufgebaut, dass folgende Fähigkeiten getestet werden: Aufmerksamkeit und Konzentration, verteile Aufmerksamkeit, logisches Denken, Merkfähigkeit und Gedächtnisleistung sowie Genauigkeit und Schnelligkeit auch unter Zeitdruck. Den Bewerbern werden zum Beispiel Symbolreihen gezeigt, die sie vervollständigen müssen. Durch schnelles Klicken auf das passende Symbol zeigen sie, dass sie rasch und dabei präzise handeln können.

    Untersuchung für Kraftfahrer

    Ein weiterer wichtiger Teil der Eignungsuntersuchung für Triebfahrzeugführer besteht im Gespräch mit einem Psychologen. Hier wird überprüft, wie ausgeprägt berufsrelevante Persönlichkeitseigenschaften und Einstellungen bei einem Bewerber sind. „Bei dem teilstrukturierten Interview kommt es auch auf Kommunikationsfähigkeit und den Umgang mit der gestellten Problemfrage an“ sagt Julia Wagner.

    Schließlich gehört zur Eignungsuntersuchung ein kurzer medizinischer Check, in dem etwa das Seh- und Hörvermögen sowie der Farbsinn getestet und eine Urin- und Blutprobe genommen werden. Außerdem geht der Betriebsarzt der ias-Gruppe mit den Probanden ihre Krankheitsgeschichte durch. In einigen Fällen sind weitere Untersuchungen notwendig, auch in Kooperation mit dem behandelnden Fach- oder Hausarzt.

    Ähnlich wie die Eignungsuntersuchung für die Bahn sind die Tests für Kraftfahrer aufgebaut. Wer also einen Führerschein der Klassen D, D1, DE, D1E oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung als Taxi- oder Busfahrer benötigt, muss sich einer Testuntersuchung unterziehen. Busfahrer, die älter als 50 Jahre sind, und Taxifahrer, die älter als 60 Jahre sind, benötigen zur Verlängerung ihrer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ebenfalls einen Eignungsnachweis. So regelt es die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die ias-Gruppe bietet alle erforderlichen Untersuchungen aus einer Hand an.

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