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Brandschutz

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Externe Brandschutzbeauftragte | Rheinland-Pfalz

Wir stellen externe Brandschutz Beauftragte für den organisatorischen Brandschutz für Ihr Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Unsere Expert:innen entwickeln mit Ihnen Brandschutzkonzepte, führen Räumungsübungen und die Schulung von Brandschutzhelfern durch .Lassen Sie sich einfach, kostenfrei und unverbindlich ein Angebot erstellen

Allgemeiner Kontakt

Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Email
Phone number

ias Aktiengesellschaft:

+49 800 3774444

ias health & safety GmbH:

+49 800 3691007

Nutzen Sie gerne unser Anfrageformular, um ein unverbindliches und kostenfreies Angebot anzufordern!

Darum lohnt sich Brandschutz in Ihrem Betrieb

  • Sie verhindern menschliches Leid
  • Sie vermeiden hohe Sachschäden
  • Sie beugen Produktionsstillständen und Ausfallzeiten vor
  • Sie mindern Kostenrisiken

Ihr Mehrwert durch die Expertise der ias-Gruppe

  • Sie erhalten eine umfassende Dokumentation
  • Sie bekommen eine rechtskonforme Umsetzung
  • Sie profitieren vom gebündelten Praxiswissen unserer Experten für Arbeitsschutz und Brandschutz für alle Branchen

Einsatzgebiet unserer Experten für organisatorischen Brandschutz

Die Betreuung in Rheinland-Pfalz erfolgt durch diese Standorte der ias-Gruppe:

Unsere Brandschutzbeauftragten kommen gerne zu Ihnen rund um Koblenz, Mainz, Trier, Neustadt a.d. Weinstraße, Kaiserslautern, Pirmasens, Bitburg und Umgebung.

Jetzt Angebot anfordern

Fragen Sie unsere Leistungen zum organisatorischen Brandschutz und Notfallmanagement kostenfrei und unverbindlich an.

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Den Ernstfall vermeiden: Mit diesen Brandschutz-Leistungen der ias-Gruppe helfen wir Ihnen

  • Externe Brandschutzbeauftragte
  • Schulung für Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte
  • Räumungsübungen und Evakuierungsübungen von Gebäuden
  • Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • Alarmpläne und Brandschutzordnung
  • Notfallmanagement im Krankenhaus
  • Notfall- und Katastrophenschutzplanung

Tipp vom Brandschutzbeauftragten

Maßgeschneiderte Alarmpläne und Brandschutzordnungen

Eine Reihe von Vorschriften aus dem Arbeitsschutz verpflichten den Arbeitgeber zur

  • Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzordnungen
  • Unterweisung seiner Mitarbeiter
  • Einweisung einer ausreichenden Mitarbeiterzahl mit den Löscheinrichtungen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern und Räumungshelfern.

Auch Versicherungen verlangen oftmals entsprechende Vorkehrungen. Unsere Brandschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz unterstützen Sie für einen systematischen Brandschutz. Sie erstellen die Alarmpläne für den Notfall und die Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und Aushängen" mit folgenden Teilen:

  • Teil A: Grundregeln für das Verhalten im Brandfall für Beschäftigte und Besucher (Aushang)
  • Teil B: Anweisung für alle Beschäftigten im betreffenden Gebäude (Geltungsbereich/ Vorbeugender Brandschutz/Verhalten im Brandfall/Verhalten nach Bränden)
  • Teil C: Anweisungen an Beschäftigte, die im vorbeugenden Brandschutz Verantwortung und im Brandfall besondere Aufgaben wahrzunehmen haben.

Außerdem verfassen unsere Brandschutzexperten Feuerlöscherverzeichnisse, machen Vorschläge für Räumungs- und Meldepläne und erarbeiten Feuererlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten. Wenn Sie diese Aufgaben systematisch anpacken, kommen Sie Ihren Pflichten in Sachen Arbeitsschutz und Brandschutz umfassend nach.

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