Brandschutz
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Externe Brandschutzbeauftragte | Rheinland-Pfalz
Wir stellen externe Brandschutzbeauftragte für den organisatorischen Brandschutz für Ihr Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Brandschutzordnungen, führen Räumungsübungen durch und schulen Brandschutzhelfende. Lassen Sie sich einfach, kostenfrei und unverbindlich ein Angebot erstellen.
Allgemeiner Kontakt
Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- anfrage@ias-gruppe.de
- Phone number
ias Aktiengesellschaft:
ias health & safety GmbH:
Nutzen Sie gerne unser Anfrageformular, um ein unverbindliches und kostenfreies Angebot anzufordern!
Wir sind immer in Ihrer Nähe - die externen Brandschutzbeauftragten der ias
Wir stellen Ihnen externe Brandschutzbeauftragte, die Ihnen eine umfassende Dokumentation, eine rechtskonforme Umsetzung und das gebündelte Praxiswissen unserer Expert:innen für Arbeitsschutz und Brandschutz in allen Branchen bietet.
Die Betreuung in Rheinland-Pfalz erfolgt von diesen Standorten, die zu den rund 110 ias-Standorten deutschlandweit gehören:
Unsere Brandschutzbeauftragten kommen gerne zu Ihnen rund um Koblenz, Mainz, Trier, Neustadt a.d. Weinstraße, Kaiserslautern, Pirmasens, Bitburg und Umgebung.

Verantwortungsbereich eines externen Brandschutzbeauftragten
Unsere Brandschutzbeauftragten stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen auf ein sicheres und rechtskonformes Niveau zu bringen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller erforderlichen Brandschutzmaßnahmen mit umfassendem Fachwissen und praxisorientierten Lösungen. Zu den wesentlichen Aufgaben von Brandschutzbeauftragten gehören unter anderem:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutz-technischen Einrichtungen
Diese Aufgaben stellen nur einen Auszug aus den vielfältigen Verantwortlichkeiten dar, die Brandschutzbeauftragte übernehmen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um ein unverbindliches Angebot anzufordern und profitieren Sie von maßgeschneiderten Brandschutzlösungen für Ihr Unternehmen.
Jetzt Angebot anfordern
Fragen Sie unsere Leistungen zum organisatorischen Brandschutz und Notfallmanagement kostenfrei und unverbindlich an.
Anfrageformular ausfüllenDen Ernstfall vermeiden mit unseren zusätzlichen Brandschutz Leistungen
- Schulung für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
- Räumungsübungen und Evakuierungsübungen von Gebäuden
- Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
- Alarmpläne und Brandschutzordnung
- Notfallmanagement und Notfallplanung
- Mitwirken in der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich brandschutztechnischer Aspekte
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Unterstützung bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen
FAQ zu Brandschutzbeauftragten
Wie gut ist Ihr Brandschutz organisiert

Angebote der ias Gruppe zum Brandschutz

Weitere Infos zum Brandschutz- und Notfallmanagement durch die ias

Tipp vom Brandschutzbeauftragten
Maßgeschneiderte Alarmpläne und Brandschutzordnungen
Eine Reihe von Vorschriften aus dem Arbeitsschutz verpflichten den Arbeitgeber zur
- Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzordnungen
- Unterweisung seiner Mitarbeiter
- Einweisung einer ausreichenden Mitarbeiterzahl mit den Löscheinrichtungen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern und Räumungshelfern.
Auch Versicherungen verlangen oftmals entsprechende Vorkehrungen. Unsere Brandschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz unterstützen Sie für einen systematischen Brandschutz. Sie erstellen die Alarmpläne für den Notfall und die Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und Aushängen" mit folgenden Teilen:
- Teil A: Grundregeln für das Verhalten im Brandfall für Beschäftigte und Besucher (Aushang)
- Teil B: Anweisung für alle Beschäftigten im betreffenden Gebäude (Geltungsbereich/ Vorbeugender Brandschutz/Verhalten im Brandfall/Verhalten nach Bränden)
- Teil C: Anweisungen an Beschäftigte, die im vorbeugenden Brandschutz Verantwortung und im Brandfall besondere Aufgaben wahrzunehmen haben.
Außerdem verfassen unsere Brandschutzexperten Feuerlöscherverzeichnisse, machen Vorschläge für Räumungs- und Meldepläne und erarbeiten Feuererlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten. Wenn Sie diese Aufgaben systematisch anpacken, kommen Sie Ihren Pflichten in Sachen Arbeitsschutz und Brandschutz umfassend nach.