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Coronavirus - Unsere Hinweise für Ihren Alltag

Alles, was Sie jetzt zum Coronavirus wissen müssen.

Arbeitsschutz

Coronavirus

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Mit diesen Dienstleistungen unterstützen wir Sie in der Coronakrise

Wir geben Ihnen einen Überblick von "A" wie Arbeitsschutzstandards über "G" wie Gefährdungsbeurteilung, über "V" wie Videosprechstunde bis "Z" wie Arbeiten von zu Hause. 

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Sicher arbeiten in der Pandemie

Im Dezember 2019 sind – ausgehend von der Stadt Wuhan in China – Fälle einer Lungenerkrankung aufgetreten, die sich im weiteren Verlauf zunächst in China ausgebreitet und mittlerweile zu Infektionen auf allen Kontinenten geführt hat. Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 (SARS-CoV-2) wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. 

Auf dieser Sonderseite stellen wir in stetiger Aktualisierung zusammen:

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen 
  • Weiterführenden Informationen in Form von Links und Empfehlungen zu Printunterlagen

Vorsichtsmaßnahmen

Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene:

  • Regelmäßiges richtiges Händewaschen (20-30 Sek.), eine ständige Desinfektion der Hände ist im Alltag nicht erforderlich
  • „Husten- und Niesetikette“ (Niesen in die Ellenbeuge)
  • Vermeidung von Händeschütteln und Umarmungen
  • Vermeidung von Kontakt zu Personen mit Atemwegserkrankungen
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum, sobald es aufgrund steigender Fallzahlen erforderlich ist.

Im beruflichen Rahmen und in Ihrer Freizeitgestaltung sollten Sie auch berücksichtigen:

  • unnötige Dienst- und Privatreisen möglichst zu vermeiden oder zu verschieben, insbesondere Reisen in Risikogebiete,
  • die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation verstärkt zu nutzen,
  • die Teilnahmen an Massenveranstaltungen (Messen, Konzerte, Kongresse, u.a.) möglichst zu vermeiden,
  • im öffentlichen Nahverkehr und bei Kunden Abstand zu halten,
  • im öffentlichen Raum nach dem Anfassen von Griffen und Handläufen vermehrt die Hände zu waschen oder ggf. zu desinfizieren,
  • sich als Rückkehrer aus Risikogebieten, als Kontaktperson zu sicher Erkrankten bzw. als selbst erkrankte Person dem Gesundheitsamt zu melden. Hinweis: Ein Aufsuchen der Arbeitsstelle ist in diesem Fall nicht mehr geboten. Die weitere Vorgehensweise wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Der Mitarbeiter hat seinen Arbeitgeber über die Festlegung des Gesundheitsamtes umgehend zu informieren.
  • Mitarbeiter/innen, die grippeähnliche Symptome zeigen (Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber) und die nicht einer der vorgenannten Personengruppen zugehören, anzuhalten, sich telefonisch bei ihrem Hausarzt zu melden.

Richtiges Händewaschen (Printmaterial)

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