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Arbeitsschutz

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Gefährdungsbeurteilung zu Infektionsrisiken durch Biostoffe

Holen Sie sich fundiertes Fachwissen bei den ias-Experten, gerade wenn es sich um die Gefährdungsbeurteilung zu Infektionsrisiken durch Biostoffe handelt.

Die Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung kann eine aufwändige Angelegenheit werden. Um Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten nachhaltig zu verbessern, müssen Sie:

  • systematische Gefährdungsbeurteilungen gemäß Biostoffverordnung für alle betroffenen Tätigkeiten durchführen,
  • die dabei festgelegten Maßnahmen sukzessive umsetzen,
  • die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachverfolgen, 
  • die Ergebnisse in geeigneter Form dokumentieren.

 

Praxisbeispiel

Wie in allen Berufen sind auch mit der Tätigkeit in Kitas Gefährdungen verbunden, die der Arbeitgeber mit allen erforderlichen Maßnahmen so gering wie möglich halten muss. Laut Biostoffverordnung ist die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher als ungezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen eingestuft. Was etwas sperrig klingt, bedeutet, dass kranke Kinder die Erzieherinnen mit ihrer Erkrankung anstecken können.

Praxisbeispiel

Eine Wäscherei hat durchaus eine unreine Seite und birgt Gefahren für Mensch und Umwelt. In der mit Blut, Körpersekreten oder Ausscheidungen behafteten  Schmutzwäsche können infektiöse oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen, wie Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger enthalten sein. Unsere Spezialisten unterstützen Sie wirksam:

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Leistung

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards erfolgreich umsetzen

Frau in der Produktion mit Mundschutz während der Corona-Pandemie
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