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Spielplatzsicherheit

Spielplatzsicherheit

Spielplatzprüfung in Ulm und Umgebung

Wir sorgen für Sicherheit auf Ihrem Spielplatz und Ihrer Sportanlage im Alb-Donau-Kreis und in der Schwäbischen Alb. Von der Planung, Erstabnahme bis zur jährlichen Hauptinspektion und rechtssicheren Dokumentation.

Kontakt

Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Phone number

ias Aktiengesellschaft:

+49 800 3774444

ias health & safety GmbH:

+49 800 3691007

Qualifizierte Spielplatzprüfer:innen in der Nähe - an einem der rund 110 ias-Standorte

Die Betreuung für Spielplatzsicherheit im Alb-Donau-Kreis und auf der Schwäbischen Alb erfolgt von diesem Standort der ias-Gruppe, der zu den rund 110 ias-Standorten deutschlandweit gehört:

Unsere Spielgeräteprüfer:innen kommen gerne zu Ihren Freizeitanlagen rund um Ulm, Aalen, Biberach, Geislingen, Göppingen, Günzburg, Heidenheim oder Schwäbisch-Gmünd.

Spielplatz, Kinder, Klettern Fotolia/ Boggy

Spielplatzprüfung und Spielplatzgeräteprüfung - das können Sie von uns erwarten

  • Beratung bei der Planung von Spielplatzanlagen und der Auswahl von Spielplatzgeräten durch unsere Spielgeräteprüfer:innen
  • Abnahmeprüfung von Spielplatzanlagen vor ihrer erstmaligen Nutzung
  • Spielplatzprüfung und Spielplatzgeräteprüfung nach DIN EN 1176
  • Jährliche Hauptinspektion durch unsere qualifizierten Spielplatzprüfer:innen
  • Rechtssichere Dokumentation der Spielplatzprüfung

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Fragen Sie unsere Leistungen zur Sicherheit auf Spielplätzen kostenfrei und unverbindlich an.

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Gefahren durch kritische Situationen auf Spielplätzen

Fangstellen für Kopf, Hals, Finger oder Kleidung, Spielplatzböden mit ungenügenden stoßdämpfenden Eigenschaften, durch Fäulnis betroffene tragende Bauteile, hervorstehende scharfkantige Teile, diverse Oberflächenschäden, freiliegende Fundamente, nicht ausreichende Fallbereiche usw. sind Beispiele für Gefahren auf Spielplätzen, die zu kritischen Situationen und Unfällen führen können. Bleiben derartige Schwachstellen unerkannt oder werden nicht ernst genommen, muss der verantwortliche Betreiber eines Spielplatzes im Schadensfall die Folgen tragen. Um das zu vermeiden, sollte er regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten seinen Spielplatz als Ganzes nach geltenden Anforderungen sachkundig warten und prüfen lassen.

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