Spielplatzsicherheit
Spielplatzsicherheit
Spielplatzprüfung in Stuttgart, Filderstadt und Umgebung
Wir sorgen für Sicherheit auf Ihrem Spielplatz und Ihrer Sportanlage: Von der Planung, Erstabnahme bis zur jährlichen Hauptinspektion und rechtssicheren Dokumentation.
Für Spielplatzanlagen und Freizeitstätten in und um Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Böblingen, Esslingen, Freudenstadt, Kirchheim u.T., Leonberg, Nürtingen, Reutlingen, Sindelfingen, Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Waiblingen, Herrenberg, Metzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Bietigheim-Bissingen, Rutesheim, Renningen, Gärtringen, Schorndorf, Göppingen und Fellbach.
Kontakt
Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- anfrage@ias-gruppe.de
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ias Aktiengesellschaft:
ias health & safety GmbH:
Unsere Leistungen zur Spielplatzprüfung und Spielplatzgeräteprüfung
- Beratung bei der Planung von Spielplatzanlagen und der Auswahl von Spielplatzgeräten durch unsere Spielgeräteprüfer
- Abnahmeprüfung von Spielplatzanlagen vor ihrer erstmaligen Nutzung
- Spielplatzprüfung und Spielplatzgeräteprüfung nach DIN EN 1176
- Jährliche Hauptinspektion durch unsere qualifizierten Spielplatzprüfer
- Rechtssichere Dokumentation der Spielplatzprüfung
In dieser Region sind unsere Spielplatzprüfer im Einsatz
Die Betreuung in Baden-Württemberg wird von diesen Standorten der ias-Gruppe aus gesteuert:
Unsere Spielgeräteprüfer kommen gerne zu Ihnen rund um Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Böblingen, Esslingen, Freudenstadt, Kirchheim u.T., Leonberg, Nürtingen, Reutlingen, Sindelfingen, Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Waiblingen, Herrenberg, Metzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Bietigheim-Bissingen, Rutesheim, Renningen, Gärtringen, Schorndorf, Göppingen, Fellbach und Umgebung.
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Anfrageformular ausfüllenGefahren durch kritische Situationen auf Spielplätzen
Fangstellen für Kopf, Hals, Finger oder Kleidung, Spielplatzböden mit ungenügenden stoßdämpfenden Eigenschaften, durch Fäulnis betroffene tragende Bauteile, hervorstehende scharfkantige Teile, diverse Oberflächenschäden, freiliegende Fundamente, nicht ausreichende Fallbereiche usw. sind Beispiele für Gefahren auf Spielplätzen, die zu kritischen Situationen und Unfällen führen können. Bleiben derartige Schwachstellen unerkannt oder werden nicht ernst genommen, muss der verantwortliche Betreiber eines Spielplatzes im Schadensfall die Folgen tragen. Um das zu vermeiden, sollte er regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten seinen Spielplatz als Ganzes nach geltenden Anforderungen sachkundig warten und prüfen lassen.