Sicherheit
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Brandschutzbeauftragter und Brandschutzberater
Unsere Brandschutzbeauftragten übernehmen für Sie die fachgerechte Betreuung und Beratung gemäß Baurechtsvorschriften, Richtlinien der Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und Richtlinien der Berufsverbände vfdb und vbbd.
Kontakt
Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- anfrage@ias-gruppe.de
- Phone number
ias Aktiengesellschaft:
ias health & safety GmbH:
Unsere Leistungen
- Unterstützung beim Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation.
- Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen nach Arbeitsstättenverordnung.
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
- Aufstellung/Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie von Flucht- und Rettungsplänen
- Ausbildung von Brandschutz- und Räumungs-/Evakuierungshelfern, Schulung von Mitarbeitern.
- Organisation von Brandschutz-, Räumungs- und Evakuierungsübungen.
- Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung.
- Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung, Auswahl und Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und geeigneter Löschmittel gemäß Arbeitsstättenverordnung.
- Beratung zu Fragen des verbeugenden Brandschutzes, wie z. B. bei der Planung von Neubauten, Bestandsbauten und Nutzungsänderungen.
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Wir übernehmen für Sie die Kontaktaufnahme und Gesprächsführung mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes (Aufsichtsbehörden, Feuerwehr, Feuerversicherer).
Wie gut ist Ihr Brandschutz organisiert
Angebot anfordern
Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot
Zum AngebotsformularDie ias-Brandschutzbeauftragten / Brandschutzberater unterstützen Ihre betrieblichen Verantwortlichen und stellen eine abgestimmte, gesetzlich abgesicherte Brandschutzorganisation sicher. Unsere rechtssichere Beratung schützt Ihr Unternehmen vor negativen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen im Ernstfall. Wir haben dabei das gesamte Spektrum der rechtlichen Vorgaben im Blick – von den länderspezifischen Baurechtsvorschriften über die Richtlinien der Schadensversicherer (VdS), die Regeln und Empfehlungen der Unfallversicherungsträger und Berufsverbände bis hin zu den gebäudespezifischen Baugenehmigungen und Genehmigungen des Brandschutzkonzeptes.
Wir zeigen Ihnen auf, wo Sie gegebenenfalls eine Rabattierung in der Brandschadensversicherung erhalten und wie Sie das Risiko eines Brandes und das Ausmaß verringern können.
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus baurechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen aber auch aus versicherungsrechtlichen Grundlagen.
Qualifizierte Betreuung und Unterstützung, damit Sie für den Ernstfall vorbereitet sind
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten können zum Beispiel sein:
- Beratung und Unterstützung des Unternehmers bezüglich des Brandschutzes im Unternehmen / der Einrichtung und des rechtskonformen Betriebs in Belangen des Brandschutzes
- Schulung von Brandschutz- und Evakuierungs-/ Räumungshelfern
- Erstellung einer Brandschutzordnung gem. DIN 14096
- Erstellung von Feuerwehrplänen gem. DIN 14095
- Brandschutztechnische Begehungen
- Koordination von Prüfungen sämtlicher brandschutztechnischer Einrichtungen
- Planung & Durchführung von Evakuierungs-/ Räumungsübungen
Profitieren Sie vom Notfall- und Risikomanagement durch die Experten der ias-Gruppe. Mindern Sie Kostenrisiken durch eine betriebliche Notfallplanung und beugen Sie Gefahren vor.
Sie als Unternehmen tragen die Verantwortung dafür, die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Entstehungsbrände zu bekämpfen.
Brandschäden verursachen nicht nur erhebliche Sachschäden, sondern führen immer wieder zu existenzbedrohenden Situationen für Unternehmen (z. B. wenn Zahlungen von Schadensversicherern ausbleiben, wenn Konventionalstrafen verhängt werden oder wenn Produktionsausfall zum Verlust von Aufträgen oder Kunden führt). Speziell bei Personenschäden wird in der Regel gegen die Unternehmensleitung strafrechtlich ermittelt. Zur Wahrnehmung der umfangreichen Brandschutzaufgaben sollte daher ein Brandschutzbeauftragter benannt werden.
DGUV Information zum Thema Brandschutzbeauftragte
Die DGUV-Information 205-003, sowie die vfdb-Richtlinie 12-09/01 legen Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest, beschreiben die Aufgaben und geben Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen, Gefährdungsbeurteilungen oder Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
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