Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Unsere arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge nach ArbMedVV tragen zur Stärkung des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der individuellen Gesundheit der Beschäftigten bei.
Pflicht- und Angebotsvorsorgen
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) dient zum einen der Prävention und zum anderen der Früherkennung und Behandlung arbeitsbedingter Krankheiten. Für Ihr Unternehmen führen wir alle Pflicht-, Angebotsvorsorgen entsprechend der Anlässe aus dem Anhang der ArbMedVV durch, wie zum Beispiel Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten:
- mit Lärmexposition
- mit Atemschutz
- mit Arbeitsaufenthalten im Ausland
- an Bildschirmarbeitsplätzen
- mit Infektionsgefährdung
Wunschvorsorge
Auf Wunsch der Beschäftigten ist die arbeitsmedizinische Wunschvorsorge unabhängig von einem Vorsorgeanlass nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV bei allen Tätigkeiten zu ermöglichen, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
Eignungsuntersuchungen
Darüber hinaus prüfen wir die Eignung von Mitarbeitenden für bestimmte Tätigkeiten nach staatlichen Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen. Eignungsuntersuchungen sind nicht Bestandteil der ArbMedVV. Sie unterliegen wie schon erwähnt anderen Rechtsvorschriften. Wir prüfen die Eignung Ihrer Mitarbeitenden für bestimmte Tätigkeiten, zum Beispiel
- Untersuchungen nach Strahlenschutzgesetz/ -VO
- Fahrerlaubnisverordnung
Verkehrsmedizin und -psychologie
Untersuchungen zur verkehrsmedizinischen Tauglichkeit und psychologischen Eignung zählen zu den Kernkompetenzen der ias-Gruppe. Anhand diagnostischer Verfahren unterstützen unsere Expert:innen Unternehmen der Verkehrsbranche bei der Einschätzung der aktuellen Einsatzfähigkeit eines Mitarbeitenden.
Eignungsuntersuchungen, Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie
Die wichtigsten Aspekte bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorge
Häufige Fragen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit. Die arbeitsmedizinische Vorsorge leistet zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen.
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