Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen am Arbeitsplatz in Deutschland. Sie schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen und minimiert das Risiko, das durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen könnte. Die wesentlichen Punkte umfassen:
- Geltungsbereich: Die Verordnung regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen (wie z.B. radioaktive Stoffe) und Gemischen in Unternehmen, einschließlich Herstellung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung.
- Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber:innen müssen eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchführen, um Gefährdungen durch gefährliche Stoffe zu ermitteln und zu bewerten.
- Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, z.B. technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
- Substitution: Wenn möglich, sollen gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche oder ungefährliche Alternativen ersetzt werden.
- Einstufung und Kennzeichnung: Gefährliche Stoffe müssen korrekt eingestuft und gekennzeichnet werden, einschließlich Gefahrenpiktogrammen, H-Sätzen (Gefahrenhinweise) und P-Sätzen (Sicherheitshinweise).
- Information und Unterweisung: Beschäftigte sind über die Gefahren und Schutzmaßnahmen aufzuklären und regelmäßig zu unterweisen.
- Dokumentation: Die Gefährdungsbeurteilung und durchgeführte Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert und aufbewahrt werden.
Fokus auf die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück der Gefahrstoffverordnung. Laut § 6 GefStoffV sind Arbeitgebende verpflichtet, eine umfassende Beurteilung der Gefährdungen vorzunehmen, die sich aus dem Umgang mit gefährlichen Stoffen ergeben. Diese Beurteilung umfasst:
- Identifikation von Gefährdungen: Erkennung aller potenziellen Gefahren durch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz.
- Bewertung des Risikos: Analyse der Wahrscheinlichkeit und des Schweregrads möglicher Schäden.
- Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen: Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung.
Wichtige Rechtsvorschriften und Normen und Regelungen im Zusammenhang mit der GefStoffV:
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundgesetz zum Schutz der Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz.
- Chemikaliengesetz (ChemG): Gesetz zur Umsetzung von EU-Vorschriften über chemische Stoffe.
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Konkretisieren Anforderungen der GefStoffV, z.B. TRGS 400 für Gefährdungsbeurteilung.
- DIN-Normen: Spezifische Anforderungen und Prüfmethoden für den Umgang mit Gefahrstoffen.
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