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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen am Arbeitsplatz in Deutschland. Sie schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen und minimiert das Risiko, das durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen könnte. Die wesentlichen Punkte umfassen:

  • Geltungsbereich: Die Verordnung regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen (wie z.B. radioaktive Stoffe) und Gemischen in Unternehmen, einschließlich Herstellung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung.
  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber:innen müssen eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchführen, um Gefährdungen durch gefährliche Stoffe zu ermitteln und zu bewerten.
  • Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, z.B. technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
  • Substitution: Wenn möglich, sollen gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche oder ungefährliche Alternativen ersetzt werden.
  • Einstufung und Kennzeichnung: Gefährliche Stoffe müssen korrekt eingestuft und gekennzeichnet werden, einschließlich Gefahrenpiktogrammen, H-Sätzen (Gefahrenhinweise) und P-Sätzen (Sicherheitshinweise).
  • Information und Unterweisung: Beschäftigte sind über die Gefahren und Schutzmaßnahmen aufzuklären und regelmäßig zu unterweisen.
  • Dokumentation: Die Gefährdungsbeurteilung und durchgeführte Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert und aufbewahrt werden.

Fokus auf die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück der Gefahrstoffverordnung. Laut § 6 GefStoffV sind Arbeitgebende verpflichtet, eine umfassende Beurteilung der Gefährdungen vorzunehmen, die sich aus dem Umgang mit gefährlichen Stoffen ergeben. Diese Beurteilung umfasst:

  • Identifikation von Gefährdungen: Erkennung aller potenziellen Gefahren durch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz.
  • Bewertung des Risikos: Analyse der Wahrscheinlichkeit und des Schweregrads möglicher Schäden.
  • Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen: Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung.

Wichtige Rechtsvorschriften und Normen und Regelungen im Zusammenhang mit der GefStoffV:

  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundgesetz zum Schutz der Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz.
  • Chemikaliengesetz (ChemG): Gesetz zur Umsetzung von EU-Vorschriften über chemische Stoffe.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Konkretisieren Anforderungen der GefStoffV, z.B. TRGS 400 für Gefährdungsbeurteilung.
  • DIN-Normen: Spezifische Anforderungen und Prüfmethoden für den Umgang mit Gefahrstoffen.

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