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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Konzept im deutschen Arbeitsschutzrecht. Sie bezeichnet den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, die bei der Arbeit auftreten können.

Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie dient außerdem der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung bestehender Sicherheitsstandards, fördert ein sicheres Arbeitsumfeld und verringert Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten.

Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, und gilt gleichermaßen für Bürotätigkeiten wie für Produktions- oder Dienstleistungsbereiche.

Erstellung und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung sollte an die besonderen Bedingungen des Betriebs angepasst werden. Der folgende 8-Schritte-Guide zur Gefährdungsbeurteilung kann bei der Ableitung der erforderlichen Schutzmaßnahmen helfen:

  1. Vorbereiten
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdung beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen umsetzen
  6. Wirksamkeit prüfen
  7. Ergebnisse dokumentieren
  8. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?

Die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig sowie anlassbezogen erfolgen. Sie ist insbesondere notwendig bei:

  • Einrichtung und Neugestaltung von Arbeitsplätzen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe
  • Veränderung von Arbeitsverfahren und -prozessen
  • Erkennen neuer Gefährdungen durch Unfälle oder Beinaheunfälle
  • Organisatorischen Änderungen, z.B. Umstrukturierungen oder Technikwechseln

Maßnahmen 

Die Maßnahmen, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden, umfassen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen. Dazu gehören z.B. die Installation von Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen, die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, umfassende Schulungen der Beschäftigten sowie die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung. Weitere Maßnahmen können auch psychische Belastungen berücksichtigen und entsprechende Präventionsstrategien entwickeln.

Sicherheitsstandards und Normen 

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Normen, darunter:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlegendes Gesetz zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorschriften zur Sicherheit von Arbeitsmitteln und deren Nutzung.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Konkretisierungen gesetzlicher Anforderungen, die den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wiedergeben.

Mehr zum Thema

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ias-gruppe.de)