Direkt zum Inhalt

Unfallanzeigen

Eine Unfallanzeige ist die formelle Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an den zuständigen Unfallversicherungsträger, sei es die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse. Die Verantwortung zur Meldung der Unfallanzeige liegt bei den Unternehmern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen. Dies kann auch auf Personen ausgeweitet werden, die von den Unternehmern dazu autorisiert sind, wie beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte. Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen nachdem der/die Betriebsinhaber:in oder der/die Beauftragte von dem Unfall erfahren hat, gemeldet werden. Bei schweren Unfällen, wie solchen, die zum Tod oder zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen, besteht eine sofortige Meldepflicht.

Eine typische Unfallanzeige enthält Informationen wie:

  1. Angaben zum Unfall: Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls sowie eine Beschreibung des Vorfalls.
  2. Beteiligte Personen: Name des verletzten Arbeitnehmenden und eventuell beteiligter Personen, Zeugen usw.
  3. Verletzungen und Schäden: Art und Umfang der Verletzungen, Schäden an Eigentum oder Ausrüstung.
  4. Ursachenanalyse: Eine Beschreibung der Ursachen oder Umstände, die zum Unfall geführt haben könnten.
  5. Maßnahmen: Getroffene Sofortmaßnahmen am Unfallort sowie geplante oder bereits umgesetzte Maßnahmen zur Prävention ähnlicher Unfälle in Zukunft.
  6. Unterschriften: Unterschriften von beteiligten Personen wie dem verletzten Arbeitnehmenden, dem/der Vorgesetzten oder Sicherheitsbeauftragten.

Die Unfallanzeige wird oft intern im Unternehmen verwendet, um die Unfallursachen zu analysieren, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls rechtliche Anforderungen zu erfüllen, wie die Meldepflicht gegenüber den zuständigen Behörden.

Warum sind Arbeitsunfälle meldepflichtig?

Arbeitsunfälle sind meldepflichtig, um verschiedene wichtige Ziele im Bereich des Arbeitsschutzes zu erreichen:

  • Erfassung und Dokumentation: Die Meldung von Arbeitsunfällen ermöglicht die systematische Erfassung und Dokumentation von Unfällen am Arbeitsplatz. Dadurch werden Daten über Unfallursachen, Verletzungsarten und betroffene Arbeitsbereiche gesammelt.
  • Analyse und Prävention: Durch die Analyse von gemeldeten Arbeitsunfällen können potenzielle Gefahrenquellen und Risikofaktoren identifiziert werden. Auf dieser Grundlage können präventive Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, um zukünftige Unfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren.
  • Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: Die Meldepflicht für Arbeitsunfälle dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Sie stellt sicher, dass Unternehmen und Behörden Kenntnis von Unfällen erhalten und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergreifen können.
  • Rechtliche Verpflichtung: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Arbeitsunfällen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist notwendig, um arbeitsrechtliche Bestimmungen und Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden zu erfüllen.

Sicherheitsstandards in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene Sicherheitsstandards und gesetzliche Regelungen, die die Unfallanzeige betreffen. Dazu gehören insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) VII und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Vorschriften legen die Pflichten von Arbeitgebern und Versicherten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fest.

Weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Unfallanzeige sind:

  • Arbeitsunfall: Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit, das zu einer Verletzung oder Erkrankung des Arbeitnehmenden führt. Arbeitsunfälle müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gemeldet werden.
  • Berufskrankheit: Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde, beispielsweise durch Exposition gegenüber schädlichen Stoffen oder Arbeitsbedingungen. Auch Berufskrankheiten müssen gemeldet werden.
  • Wegunfall: Ein Wegunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz oder während dienstlicher Wege ereignet. Dies kann beispielsweise ein Unfall während des Arbeitswegs mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß sein. Wegunfälle sind ebenfalls meldepflichtig und unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Mehr zum Thema

Rechtskonformer Arbeitsschutz nach ASiG (ias-gruppe.de)