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REACH

REACH ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, die seit dem 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist zur Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung chemischer Stoffe. Diese umfassende Regelung verfolgt das Ziel, sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt vor den Risiken zu schützen, die von chemischen Stoffen ausgehen, sei es im Alltagsgebrauch oder in industriellen Anwendungen. Hersteller:innen und Importeure von chemischen Substanzen sind verpflichtet, diese zu registrieren, bevor sie in der Europäischen Union (EU) auf den Markt gebracht werden.

REACH hat eine hohe Relevanz, da chemische Stoffe in vielen verschiedenen Sektoren wie Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und in Konsumgütern häufig verwendet werden. Die damit verbundenen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten, Verbrauchern und die Umwelt haben. Daher zählt die REACH-Verordnung zu den strengsten regulatorischen Rahmenbedingungen weltweit. 

Funktionen von REACH

REACH hat mehrere entscheidende Funktionen, die für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen von großer Bedeutung sind:

  • Registrierung: Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen über eine Tonne pro Jahr in die EU einführen oder herstellen, sind verpflichtet, diese zu registrieren. Hierbei müssen detaillierte Informationen über die Eigenschaften, die Gefahren und die Nutzung der Stoffe bereitgestellt werden.
  • Bewertung: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bewertet die übermittelten Daten und kann weitere Informationen anfordern, um die Sicherheit der registrierten Stoffe zu überprüfen. Dies beinhaltet die Analyse der potenziellen Risiken für Mensch und Umwelt.
  • Zulassung: Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) ist vor deren Verwendung eine Genehmigung erforderlich. Unternehmen müssen dabei nachweisen, dass die Risiken, die mit der Verwendung dieser Stoffe verbunden sind, angemessen kontrolliert werden können.
  • Beschränkung: REACH ermöglicht den Mitgliedstaaten sowie der ECHA, die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe zu beschränken oder ganz zu verbieten, wenn dies aus gesundheitlichen oder umweltschützenden Gründen notwendig ist.

Sicherheitsstandards und Normen in Deutschland

In Deutschland sind ergänzend zur REACH-Verordnung das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie spezifische Verordnungen von Bedeutung. Diese umfassen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Diese Vorschriften haben ebenfalls das Ziel, einen sicheren Umgang mit chemischen Stoffen im beruflichen sowie privaten Umfeld sicherzustellen. Unternehmen sind auch verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter (SDB) zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), handeln.

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