Direkt zum Inhalt

P-Sätze

P-Sätze, auch als "Precautionary Statements" bekannt, sind standardisierte Sicherheitshinweise, die in der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) festgelegt sind. Sie sollen den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen und Produkten gewährleisten und geben konkrete Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen. P-Sätze haben die früheren S-Sätze (Sicherheits-Sätze) ab dem 1. Juni 2015 mit der Einführung der CLP-Verordnung vollständig abgelöst.

Die Hauptfunktionen der P-Sätze liegen in der Prävention und Aufklärung. Sie informieren über potenzielle Gefahren und beschreiben Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken und Umweltschäden zu minimieren. Dabei konzentrieren sich P-Sätze auf die Vermeidung von Gefahren und den sicheren Umgang mit den jeweiligen Stoffen.

Beispiel

P280 – "Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen." Dieser P-Satz weist darauf hin, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhen und Gesichtsschutz notwendig ist, um das Risiko von Verletzungen und Haut- oder Augen-Kontakt mit gefährlichen Stoffen zu minimieren. Dies stellt die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicher und dient der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden.

Sicherheitsstandards und Normen in Deutschland 

In Deutschland müssen P-Sätze im Einklang mit den internationalen Standards der CLP-Verordnung und den Anforderungen des Chemikaliengesetzes (ChemG) beachtet werden. Diese Vorschriften legen spezifische Kriterien für die Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen fest und stellen sicher, dass Sicherheitsinformationen für alle Nutzer:innen zugänglich und verständlich sind. Die Einhaltung dieser Normen ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den Schutz von Mitarbeitenden und Umwelt zu gewährleisten.

Weitere Begriffe im Zusammenhang mit P-Sätzen:

  • H-Sätze: Beschreiben spezifische Gefahren von chemischen Stoffen, wie gesundheitliche Risiken und Umweltschäden.
  • S-Sätze: Vor 2015 verwendete Sicherheitshinweise, die allgemeine Ratschläge zum sicheren Umgang mit Chemikalien boten.
  • R-Sätze: R-Sätze waren standardisierte Warnhinweise für chemische Gefahren, die bis zum 31.05.2015 verwendet und durch H-Sätze ersetzt wurden.
  • CLP-Verordnung: Regelt in der EU die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie definiert Anforderungen für H- und P-Sätze sowie die Kennzeichnung chemischer Produkte.

Mehr zum Thema

Sicherheitstechnische Beratung