S-Sätze
Die S-Sätze (Sicherheitssätze) waren vor der Einführung der CLP-Verordnung ein wesentlicher Bestandteil der chemischen Kennzeichnung, wurden jedoch durch die P-Sätze abgelöst. Bis zum 31. Mai 2015 durften sie noch zur Kennzeichnung von Gemischen verwendet werden.
S-Sätze, auch bekannt als Sicherheitshinweise, sind Teil des global harmonisierten Systems zur Einstufung und zur Chemikalienkennzeichnung (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, kurz: GHS). Sie sind Codes, die verwendet werden, um die spezifischen Gefahren von Chemikalien zu kennzeichnen und Sicherheitsmaßnahmen zu empfehlen. Die S-Sätze bestehen aus einer Nummer und einem Satz, der die Gefahr beschreibt, wie z.B. S2, der wie folgt lautet:
"Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen."
Dieser S-Satz warnt vor der Gefahr, dass Kinder Zugang zu gefährlichen Chemikalien erhalten könnten. Es ist wichtig, gefährliche Substanzen außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, um Unfälle und Vergiftungen zu verhindern.
Insgesamt sind die S-Sätze relevant für alle, die mit Chemikalien in Berührung kommen, sei es am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich. Eine angemessene Kenntnis und Umsetzung der S-Sätze ist entscheidend, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und die Sicherheit aller Betroffenen zu gewährleisten.
Welche Funktionen haben S-Sätze?
Die S-Sätze erfüllen mehrere wichtige Funktionen:
- Warnung vor spezifischen Gefahren: Jeder S-Satz beschreibt eine bestimmte Gefahr, wie z. B. Brandgefahr, Gesundheitsrisiken oder Umweltgefahren.
- Empfehlung von Sicherheitsmaßnahmen: Die S-Sätze enthalten auch Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen, die ergriffen werden sollten, um die Gefahren zu minimieren, z. B. die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung oder die Einhaltung bestimmter Verfahren.
- Standardisierte Kennzeichnung: Da die S-Sätze international standardisiert sind, ermöglichen sie eine einheitliche Kennzeichnung von Chemikalien und erleichtern so die Kommunikation über Gefahren weltweit.