Vorsorgekartei
Die Vorsorgekartei ist ein schriftliches Dokumentationsinstrument in Unternehmen, das die Ergebnisse von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und alle relevanten gesundheitsbezogenen Daten der Mitarbeitenden systematisch erfasst. Sie dient dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmenden hinsichtlich berufsbedingter Risiken zu überwachen und präventive Maßnahmen einzuleiten. Die Verwaltung der Vorsorgekartei obliegt in der Regel dem/der Betriebsarzt/Betriebsärztin oder anderen autorisierten Personen im Unternehmen. Hierbei gelten besondere Datenschutzbestimmungen bezüglich der sensiblen Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden. Der Zugang ist auf bestimmte Personen beschränkt, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Relevanz der Vorsorgekartei
Die Vorsorgekartei ist von erheblicher Bedeutung im Rahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie ermöglicht es Unternehmen, die Einhaltung arbeitsmedizinischer Vorschriften zu dokumentieren und nachzuweisen. Durch die frühzeitige Identifikation von Gesundheitsrisiken kann die Vorsorgekartei einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Krankheiten leisten, was auch der Produktivität der Mitarbeitenden zugutekommt.
Welche Daten werden in der Vorsorgekartei erfasst?
In der Vorsorgekartei werden verschiedene Daten erfasst, darunter:
- Persönliche Daten der Mitarbeitenden: Name, Geburtsdatum, Beruf, Einsatzbereich.
- Durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen: Art der Untersuchung, Datum, Ergebnisse und ggf. Empfehlungen des Betriebsarztes.
- Gesundheitsinformationen: Informationen zu gesundheitlichen Beschwerden, Vorgeschichte und relevante Risikofaktoren.
- Empfohlene Maßnahmen: Empfehlungen für weiterführende Untersuchungen oder präventive Maßnahmen.
Wie unterscheidet sich die Vorsorgekarte von einer normalen Gesundheitskarte?
Die Vorsorgekartei ist speziell für die Dokumentation arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitsbezogener Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes konzipiert. Ihr Hauptziel besteht in der Überwachung der Gesundheit der Mitarbeitenden und der Durchführung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Erkrankungen. Im Gegensatz dazu dient eine normale Gesundheitskarte, wie sie von Krankenkassen ausgegeben wird, in erster Linie der Identifikation von Versicherten im Gesundheitssystem und enthält grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer, jedoch nicht speziell im Arbeitskontext.
Sicherheitsstandards in Deutschland
In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Betreuung (ArbMedVV) zu beachten. Diese Regelungen schreiben vor, dass regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden müssen, zu denen auch die ordnungsgemäße Führung einer Vorsorgekartei gehört. Zudem sind die Anforderungen an den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen, um die sensiblen Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden zu schützen und sicherzustellen, dass sie nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
So stärkt Arbeitsmedizin nach ASiG den Gesundheitsschutz im Betrieb (ias-gruppe.de)