Verantwortung im Arbeitsschutz
Die Verantwortung im Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um Unfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Dies beinhaltet die Identifizierung von Gefahrenquellen, die Durchführung von Risikobeurteilungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung und die Schulung der Mitarbeitenden in Sicherheitsfragen.
Verantwortung im Arbeitsschutz minimiert Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und andere gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz und betrifft alle Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, Sicherheitsbeauftragte, Gewerkschaften, Behörden und andere Interessengruppen, die am Arbeitsumfeld beteiligt sind.
Umfang der Verantwortung im Arbeitsschutz
Der Umfang der Verantwortung im Arbeitsschutz ist abhängig von der Position und Funktion der jeweiligen Person im Betrieb sowie den ihr übertragenen Aufgaben und Befugnissen. Im Wesentlichen lässt sich die Verantwortung wie folgt aufteilen:
- Arbeitgebende: Der Arbeitgebende trägt die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz. Er muss die Arbeitsbedingungen und -mittel den Vorschriften entsprechend gestalten und alle notwendigen Schutzmaßnahmen treffen.
- Führungskräfte: Führungskräfte sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verantwortlich. Der Arbeitgebende kann Teile seiner Aufgaben und Pflichten auf fähige Führungskräfte übertragen, die dann in ihrem Bereich die entsprechende Verantwortung tragen.
- Beschäftigte: Alle Beschäftigten sind verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen. Sie müssen Weisungen befolgen, Schutzausrüstungen benutzen und Mängel melden. Die Beschäftigten tragen somit eine Mitverantwortung für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit.
Weitere Verantwortliche können je nach Betrieb die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt/Arbeitsmediziner, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebs-/Personalrat sein. Ihr Verantwortungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
In Deutschland ist die Verantwortung im Arbeitsschutz gesetzlich durch eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen umfassen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es legt die allgemeinen Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR enthalten konkrete Anforderungen und Empfehlungen für die Gestaltung von Arbeitsstätten, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Beleuchtung, Belüftung und vielen anderen Bereichen.
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Die UVV sind spezifische Vorschriften, die von den Berufsgenossenschaften erlassen werden und sich auf bestimmte Branchen und Tätigkeiten beziehen. Sie enthalten detaillierte Anforderungen zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen am Arbeitsplatz. Sie legt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln fest.