Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) regelt in Deutschland die Anforderungen und Verfahren zur Erteilung, Verlängerung und Entziehung von Triebfahrzeugführerscheinen und stellt sicher, dass Triebfahrzeugführer:innen ausreichende Qualifikationen, Kenntnisse und gesundheitliche Eignung besitzen, um Triebfahrzeuge sicher und verantwortungsbewusst im Schienenverkehr zu führen.
Diese Verordnung ist von immenser Bedeutung für die Sicherheit im Schienenverkehr und richtet sich an Triebfahrzeugführer:innen, Eisenbahnunternehmen und Ausbildungseinrichtungen im Eisenbahnsektor. Eine starke Sicherheitskultur im Schienenverkehr ist entscheidend, um Unfälle und Betriebsstörungen zu minimieren und die Integrität des Verkehrsbetriebs zu wahren.
Was besagt die Triebfahrzeugführerscheinverordnung?
- Mindestalter: Bewerber:innen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
- Gesundheitliche und psychologische Eignung: Medizinische und psychologische Untersuchungen sind Pflicht und es finden regelmäßige medizinische Nachuntersuchungen statt.
- Qualifikationen: Umfassende theoretische und praktische Ausbildung, gefolgt von einer Abschlussprüfung.
- Gültigkeit und Verlängerung: Der Führerschein ist in der Regel fünf Jahre gültig und muss durch erneute Eignungsprüfungen und Fortbildungen verlängert werden.
- Fort- und Weiterbildung: Verpflichtende regelmäßige Schulungen zur Aktualisierung der Kenntnisse.
- Führerscheinentzug und Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften oder gesundheitlichen Mängeln kann der Führerschein entzogen werden.
- Aufgaben der Eisenbahnunternehmen: Überprüfung und Dokumentation der Eignungsnachweise sowie Implementierung eines Sicherheitsmanagementsystems.
- Kontrolle und Überwachung: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht die Einhaltung der TfV durch regelmäßige Audits und Inspektionen.
Besondere Anforderungen für bestimmte Zugarten
Hochgeschwindigkeitszüge:
- Erweiterte technische Kenntnisse: Vertieftes Wissen in Fahrzeugtechnik und Signaltechnik.
- Sicherheitsmanagement: Spezielle Sicherheitsprotokolle und Notfallmaßnahmen.
- Praktische Ausbildung: Fahrten unter Aufsicht und Simulatortraining.
Güterzüge:
- Gefahrguttransport: Schulungen zu Gefahrgutvorschriften und Ladungssicherung.
- Betriebliche Abläufe: Rangieren und Kuppeln von Güterwagen sowie Umgang mit langen Zügen.
Internationale Zugverkehre:
- Sprachkenntnisse: Notwendige Sprachkenntnisse für betriebliche Kommunikation.
- Europäische Regelwerke: Kenntnisse der europäischen Vorschriften und ETCS (European Train Control System).
Geltungsbereich der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Öffentlicher Schienenverkehr:
- Personenverkehr: Fern- und Nahverkehrszüge, S-Bahnen und Stadtbahnen.
- Güterverkehr: Alle Güterzüge inklusive Gefahrgut und Rangiertriebfahrzeuge.
Nichtöffentliche Bahnen:
- Werksbahnen: Binnen Bahnen in Industriegebieten oder Fabriken.
- Touristische Bahnen: Regelmäßig im öffentlichen Netz oder Bahnübergänge nutzende Bahnen.
Sonderfälle:
- Grenzüberschreitender Verkehr: Regelmäßige grenzüberschreitende Züge.
- Zugführer:innen mit ausländischen Lizenzen: Anerkennung ausländischer Qualifikationen gemäß EU-Abkommen oder bilateralen Vereinbarungen.
Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie für Unternehmen (ias-gruppe.de)