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Fluchtwege

Fluchtwege sind spezielle Verkehrswege, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. Sie dienen dazu, Personen selbstständig aus einem Gefahrenbereich zu evakuieren und gleichzeitig zu ihrer Rettung. Sie sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Mitarbeitenden und Besuchenden in Betrieben. Sie gewährleisten, dass im Gefahrenfall eine geordnete und schnelle Evakuierung möglich ist. Ein unzureichend geplanter oder blockierter Fluchtweg kann schwerwiegende Folgen haben und die Gesundheit sowie das Leben der anwesenden Personen gefährden. Daher sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, klare und sichere Fluchtwege bereitzustellen, um die Sicherheit in ihren Räumlichkeiten zu gewährleisten.

Anforderungen an Fluchtwege

Fluchtwege müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine schnelle und sichere Evakuierung im Notfall zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:

  • Direkte Zugänglichkeit: Fluchtwege sollten auf einem möglichst kurzen Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.
  • Freihaltung: Sie müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden.
  • Kurze Wege: Fluchtwege müssen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.
  • Anzahl und Lage: Anzahl, Anordnung und Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen müssen der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie der höchstmöglichen Anzahl anwesender Personen angemessen sein.
  • Kennzeichnung: Fluchtwege und Notausgänge müssen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein (Sicherheitszeichen nach ASR A1.3).
  • Beleuchtung: Fluchtwege müssen ausreichend beleuchtet sein. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich.
  • Türen: Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich leicht öffnen lassen und dürfen sich nicht in Fluchtrichtung verengen. Notausgangstüren müssen sich jederzeit leicht öffnen lassen (z.B. durch Panikschlösser).
  • Notausgänge: Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.

Gesetzliche Grundlagen und Regelungen in Deutschland

Die Anforderungen an Fluchtwege in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Die wichtigsten sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgebende, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, einschließlich Notfallmaßnahmen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Enthält spezifische Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsstätten, einschließlich der Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge.
  • Baurecht der Länder: Die Landesbauordnungen (LBO) legen Anforderungen an Rettungs- und Fluchtwege im Zusammenhang mit dem Bau von Gebäuden fest.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Besonders relevante Regeln sind:
    • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge“: Konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV zur Gestaltung und Kennzeichnung von Fluchtwegen.
    • ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung": Regelt die Beleuchtung von Fluchtwegen zur Sicherstellung einer gefahrlosen Evakuierung.
  • DGUV Vorschriften und Regeln: Bieten zusätzliche Richtlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich Vorgaben für Fluchtwege.

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