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Unterweisung

Eine Unterweisung im Arbeitsschutz ist eine strukturierte Schulungsmaßnahme, die Mitarbeitende über spezifische Gefahren, Sicherheitsvorkehrungen und angemessenes Verhalten am Arbeitsplatz informiert. Ziel ist es, das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit zu stärken, um Unfälle und Risiken zu vermeiden. Durch fundierte Unterweisungen lernen Beschäftigte, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. So wird die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht und das Risiko von Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten Erkrankungen minimiert.

Wer ist für die Durchführung von Unterweisungen verantwortlich?

Die Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt primär beim Arbeitgebenden, der gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet ist, regelmäßige Unterweisungen anzubieten. Er hat sicherzustellen, dass:

  • Unterweisungen geplant, durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Die Inhalte der Unterweisung den aktuellen technischen Standards und den spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz entsprechen.

Die Mitarbeitenden sind ihrerseits verantwortlich für die aktive Teilnahme an den Unterweisungen und die praktische Umsetzung des Gelernten in ihren Arbeitsalltag.

Arten von Unterweisungen

Es gibt verschiedene Arten von Unterweisungen, darunter:

  • Einweisungen für neue Mitarbeitende: Grundlegende Informationen über Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz.
  • Periodische Unterweisungen: Regelmäßige Auffrischungsschulungen, z.B. jährlich.
  • Notfallunterweisungen: Spezielle Schulungen zum Verhalten in Notfallsituationen.
  • Praktische Unterweisungen: Übungen zum sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln.

Sicherheitsstandards in Deutschland 

Die rechtlichen Grundlagen für Unterweisungen in Deutschland sind in mehreren Gesetzen und Verordnungen verankert, insbesondere:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
  • DGUV Vorschrift 1: Legt die Grundsätze für die Prävention und die Durchführung von Unterweisungen fest.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Behandelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und die Unterweisung im sicheren Umgang damit.
  • CLP-Verordnung: Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, die auch Schulungspflichten für den Umgang mit gefährlichen Stoffen beinhaltet.

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