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Rauchen am Arbeitsplatz

Rauchen am Arbeitsplatz bezeichnet den Konsum von Tabakprodukten wie Zigaretten oder Zigarren durch Arbeitnehmende während der Arbeitszeit. Es birgt zahlreiche Gesundheitsrisiken, sowohl für Raucher als auch für Nichtraucher. Passivrauchen kann die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden und zu Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Problemen und anderen Gesundheitsproblemen führen. Zudem kann Rauchen am Arbeitsplatz zu einer erhöhten Brandgefahr und zu einer Beeinträchtigung des Betriebsklimas führen. Um diese Risiken zu minimieren, haben viele Unternehmen Richtlinien implementiert, die den Tabakkonsum am Arbeitsplatz beschränken oder verbieten.

Welche Maßnahmen können Arbeitgebende ergreifen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor den Gesundheitsrisiken des Rauchens zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung durch Passivrauchen zu minimieren.

  • Einrichtung von Rauchverboten in geschlossenen Arbeitsräumen
  • Kennzeichnung von Raucherbereichen und Nichtraucherbereichen
  • Information und Aufklärung der Mitarbeitenden über die Risiken des Rauchens am Arbeitsplatz
  • Förderung von Raucherentwöhnungsprogrammen und Unterstützung bei der Tabakentwöhnung
  • Überwachung der Einhaltung der Rauchverbote und Durchführung von Kontrollen

Regelungen in Deutschland

Die wichtigsten Richtlinien und Gesetze in Deutschland, die das Rauchen am Arbeitsplatz regeln, sind das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Das BNichtrSchG regelt das Rauchverbot in Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ArbSchG legt allgemeine Grundsätze zum Arbeitsschutz fest und verpflichtet Arbeitgebende, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen, was auch Maßnahmen zum Nichtraucherschutz einschließt. Die ArbStättV enthält Vorschriften zur Gestaltung von Arbeitsstätten, die auch Anforderungen an Raucherräume oder -zonen umfassen können.

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