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Ladungssicherung

Ladungssicherung umfasst alle Maßnahmen, die angewendet werden, um eine Ladung auf einem Fahrzeug während des Transports zuverlässig zu sichern. Ziel ist es, zu verhindern, dass Güter verrutschen, umkippen, herabfallen oder anderweitig in Bewegung geraten, was zu Sachschäden, Unfällen oder Verletzungen führen könnte. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Fahrern, anderen Verkehrsteilnehmern und der Ladung selbst zu gewährleisten.

Arten der Ladungssicherung

  • Kraftschlüssige Sicherung: Diese Methode erhöht die Anpresskraft zwischen der Ladung und der Ladefläche, meistens durch Spanngurte oder -ketten. Hier wird die Reibung genutzt, um das Verrutschen der Ladung zu verhindern.
  • Formschlüssige Sicherung: Die formschlüssige Ladungssicherung positioniert die Ladung ohne Zwischenräume und nutzt die maximal belastbaren Stirn- und Bordwände. Dies kann durch direkte Zurrmittelverbindungen erreicht werden. Blockieren der Ladung erfolgt mithilfe von Fahrzeugaufbauten oder Keilen. 

Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Für eine effektive Ladungssicherung können verschiedene Hilfsmittel eingesetzt werden wie zum Beispiel: 

  • Zurrmittel (Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile)
  • Anti-Rutschmatten
  • Netze und Planen
  • Füllmittel zum Schließen von Ladelücken
  • Festlegehölzer und Keile

Durchführung der Ladungssicherung

Eine Ladungssicherung sollte immer in mehreren Schritten durchgeführt werden. Zunächst muss die Ladung so auf dem Fahrzeug platziert werden, sodass sie stabil und gleichmäßig verteilt ist. Anschließend sollten Zurrgurte oder Spannstangen verwendet werden, um die Ladung festzuzurren und zu fixieren. Antirutschmatten oder Netze können zusätzlich verwendet werden, um ein Verrutschen oder Herunterfallen der Ladung zu verhindern.

Gesetzliche Vorschriften zur Ladungssicherung

Die wichtigsten Regelungen zur Ladungssicherung sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.

Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 22 StVG: Hier wird die allgemeine Pflicht zur Ladungssicherung geregelt. Fahrzeugführer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Ladung sicher und vorschriftsmäßig verstaut ist, um Gefahren oder Belästigungen für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 22 StVO: Dieser Paragraph enthält allgemeine Anforderungen an die Ladungssicherung. Er legt fest, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

§ 23 StVO: Hier werden konkrete Anforderungen an die Sicherung von Ladung auf Fahrzeugen geregelt, einschließlich der Verwendung von Sicherungsmitteln wie Spanngurten, Netzen oder Zurrketten.

§ 24 StVO: Dieser Paragraph behandelt die Sicherung von Ladung auf Fahrzeugen mit Anhängern.

§ 30 StVO: Hier sind die Kennzeichnungsvorschriften für Fahrzeuge mit überhängender Ladung enthalten.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A 1.2: Diese Arbeitsstättenregel enthält Anforderungen an die Sicherung von Ladung auf Nutzfahrzeugen und Anhängern und gibt Hinweise zur Auswahl und Verwendung von Sicherungsmitteln.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV Vorschrift 70): Diese Vorschrift enthält Regelungen zur Sicherung von Ladung bei gewerblichen Transporten und Arbeitsmitteln.

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