Krebserzeugende Stoffe
Krebserzeugende Stoffe sind Arbeitsstoffe und Mischungen von Arbeitsstoffen, die Krebs erzeugen oder die Entstehung von Krebs fördern können. Einige Beispiele für krebserzeugende Stoffe sind Chrom (VI)-Verbindungen, Benzol, PAK, Formaldehyd, Ethylenoxid sowie Zytostatika.
Sie sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz insofern relevant, als dass sie bei der Arbeit zu Gesundheitsschäden führen können. Die Exposition gegenüber krebserzeugende Stoffe kann zu Krebs führen, der weltweit eine der häufigsten Todesursachen ist.
Gesetzliche Normen zu Krebserzeugenden Stoffen
In Deutschland gibt es Sicherheitsstandards und Vorschriften bezüglich krebserzeugender Stoffe. Diese Standards und Vorschriften sind Teil des breiteren Arbeitsschutzes und der Umweltschutzgesetzgebung. Hier sind einige der relevanten Gesetze und Regelungen:
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz, einschließlich krebserzeugender Stoffe. Sie legt Anforderungen an die Kennzeichnung, Lagerung, Verwendung und den Transport solcher Stoffe fest. Arbeitgebende sind verpflichtet, Risikobewertungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende zu ergreifen. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind technische Regeln, die im Rahmen der Gefahrstoffverordnung erlassen werden. Sie bieten detaillierte Anleitungen und Empfehlungen zur sicheren Handhabung spezifischer gefährlicher Stoffe, einschließlich krebserzeugender Substanzen. Das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt den Inverkehrbringer von Chemikalien und verpflichtet Hersteller und Importeure zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien, einschließlich krebserzeugender Stoffe. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt die allgemeinen Grundsätze für den Arbeitsschutz fest, einschließlich des Schutzes vor Gefährdungen durch krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz.
In Deutschland gibt es auch umfangreiche Umweltgesetze, die die Freisetzung von krebserzeugenden Stoffen in die Umwelt regulieren, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Hierzu gehören das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften wird von verschiedenen Behörden überwacht, darunter die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und regionale Gewerbeaufsichtsämter.
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Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ias-gruppe.de)